Die Echten, die Modelle und die Models: Das LKW- und Logistikforum Modellbau und Vorbild beim Transport zu Lande, zu Wasser und in der Luft

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Marina LKW-Fahrer

Joined: 25 Dec 2006 Posts: 15
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Posted: 01.04.2007, 15:25 Post subject: Kabotageverbot |
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Das Bundesverkehrsministerium hat eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, um den Abtransport von so genanntem Windwurfholz zu ermöglichen.
Die in den Wäldern angefallene Menge dieses Holzes übersteigt infolge des Orkans Kyrill deutlich das übliche Maß. Mit steigenden Temperaturen droht das Holz nun zu verderben. Wenn kein rascher Abtransport erfolgt, ist mit Schäden durch den Borkenkäfer zu rechnen. Um diese Schäden zu vermeiden, wurde vom zuständigen Bundesverkehrsministerium eine vorübergehende Ausnahmeregelung für das Kabotageverbot in Kraft gesetzt.
Danach dürfen Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten, die nach dem 30. April 2004 der EG beigetreten sind, und der Schweiz bis zum 15. Juni 2007 zur Vermeidung erheblicher Schäden an dem in den Wäldern noch liegenden so genannten Windwurfholz im Anschluss an den Orkan Kyrill für Holztransporte eingesetzt werden. Das Unternehmen muss Inhaber einer EU-Lizenz oder einer schweizerischen Lizenz sein.
Der Einsatz ist beschränkt auf Rohholztransporte und auf Spezialfahrzeuge mit Rungen zum Transport von Langhölzern sowie auf Fahrzeuge zum Transport von Kurzhölzern (Holzlänge zwischen einem bis sieben Metern).
Es sind Begleitpapiere nach § 7 Abs. 3 GüKG sowie eine Kopie des Vertrages zwischen dem Transportunternehmer und dem Auftraggeber mitzuführen. Schließlich ist eine Haftpflichtversicherung gemäß § 7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erforderlich. |
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